Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In der Regel werden die Kosten für einen Rückbildungskurs von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kurs vor Ablauf des neunten Monats nach Entbindung abgeschlossen wird.
Die Kursstunden bauen aufeinander auf, sodass es nicht möglich ist während des laufenden Kurses eine Teilnehmerin durch eine andere zu ersetzen.
Speziell Rückbildungskurs: Fehlstunden werden der Teilnehmerin persönlich nach Kursende in Höhe von 10€ pro versäumter Zeitstunde in Rechnung gestellt, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Bei vollständiger Teilnahme und Quittierung des Rückbildungskurses werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das die Krankenkasse den Kurs nicht erstattet, wird dieser privat in Rechnung gestellt. Bei Privatversicherten: Gebühren bis zum 2-fachen Satz der gültigen Kassenvergütung.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ist vor Kursende nicht möglich. Bei einer späteren Absage nach verbindlicher Anmeldung wird pro Teilnehmer/In eine Ausfallgebühr von 50€ pro Person in Rechnung gestellt.
Wenn die Teilnahme an einem Termin nicht stattfinden kann, gilt dieser als entschuldigt, wenn die Kursteilnehmerin sich spätestens 24 Stunden davor bei der Kursleiterin abgemeldet hat. Bei Urlaubs- und geplanten Abwesenheitszeiten wird die Kursteilnehmerin gebeten, diese möglichst langfristig mitzuteilen damit einer anderen Frau rechtzeitig ein Nachholtermin angeboten werden kann. So besteht die Möglichkeit bis zu 2 entschuldigte Termine in einem Folgekurs der Hebamme nachzuholen, wenn es die Kapazitäten des Kurses zulassen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.