AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In der Regel werden die Kosten für einen Rückbildungskurs von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kurs vor Ablauf des neunten Monats nach Entbindung abgeschlossen wird.

Die Kursstunden bauen aufeinander auf, sodass es nicht möglich ist während des laufenden Kurses eine Teilnehmerin durch eine andere zu ersetzen.
Speziell Rückbildungskurs: Fehlstunden werden der Teilnehmerin persönlich nach Kursende in Höhe von 10€ pro versäumter Zeitstunde in Rechnung gestellt, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Bei vollständiger Teilnahme und Quittierung des Rückbildungskurses werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das die Krankenkasse den Kurs nicht erstattet, wird dieser privat in Rechnung gestellt. Bei Privatversicherten: Gebühren bis zum 2-fachen Satz der gültigen Kassenvergütung.


Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ist vor Kursende nicht möglich. Bei einer späteren Absage nach verbindlicher Anmeldung wird pro Teilnehmer/In eine Ausfallgebühr von 50€ pro Person in Rechnung gestellt.


Wenn die Teilnahme an einem Termin nicht stattfinden kann, gilt dieser als entschuldigt, wenn die Kursteilnehmerin sich spätestens 24 Stunden davor bei der Kursleiterin abgemeldet hat. Bei Urlaubs- und geplanten Abwesenheitszeiten wird die Kursteilnehmerin gebeten, diese möglichst langfristig mitzuteilen damit einer anderen Frau rechtzeitig ein Nachholtermin angeboten werden kann. So besteht die Möglichkeit bis zu 2 entschuldigte Termine in einem Folgekurs der Hebamme nachzuholen, wenn es die Kapazitäten des Kurses zulassen.