Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Weitergabe der Daten:
Die Hebamme wird erforderliche medizinische Daten mit Dritten (z.B. Ärzten) austauschen, sofern die Patientin einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Leistungsempfängerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle.
Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, beauftragt die Hebamme im Namen der Leistungsempfängerin ein
medizinisches Labor.
Des Weiteren werden die Daten ggf. an Vertretungshebamme(n) / Kolleginnen, die an der Betreuung beteiligt sind und dem
Gesundheitsamt weitergegeben.
Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Hebamme ihre Kontaktdaten im Diensttelefon als Kontakt
einspeichert. Darüber hinaus willigt sie in eine Kommunikation per Telefon, SMS und E-Mail ein.
Die Leistungsempfängerin ist sich darüber bewusst, dass die Hebamme aus organisatorischen Gründen „WhatsApp" auf ihrem
Diensttelefon installiert hat und ist damit einverstanden, dass diese App auf ihren Kontakte Zugriff hat.